AGBs Eventagentur h2-events 

 

§ 1

Geltungsbereich

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur: h2-events - Eventagentur, Inhaber Kathalin Hoffmann, Schönblick 10, 71111 Waldenbuch, diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB).

(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur h2-events ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

 

§ 2

Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Agentur h2-events in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur h2-events in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig. 

 

§ 3

Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von der Agentur h2-events, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von der Agentur h2-events sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur h2-events mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien des ADC (Art Directors Club Deutschland) bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage von der Agentur h2-events. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Werbe- und Eventvorbereitung, Werbe- und Eventplanung, Werbegestaltung, Werbetext und Durchführung von Events bis Beginn des Events enthalten.

Hiervon gesondert berechnet werden: Eventbetreuung am Veranstaltungstag bis zum Ende der Veranstaltung, Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen. Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur h2-events kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur h2-events zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Agentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur h2-events ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur h2-events erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

 

§ 4

Event-Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur h2-events dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur h2-events ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und weiteren Zusatzleistungen.

(4) Soweit die Agentur h2-events entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet. 

 

§ 5

Mietmaterial

(1) Die Agentur h2-events ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die Agentur h2-events ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls die Agentur nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen sind unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die schriftlich durch die Agentur h2-events bestätigt worden sind. Die Agentur h2-events steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

(3) Für Stromausfälle übernimmt die Agentur h2-events keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und nach Maßgabe der VDE für die Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behält sich die Agentur vor, den Mietvertrag zu beenden und eventuell mit vermietete Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen.

(4) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschland ist ohne schriftliche Genehmigung der Agentur h2-events untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.

(5) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Die Agentur h2-events behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüber hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die Agentur h2-events Reparaturkosten. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand. 

 

§ 6

Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht

(1) Der Kunde hat der Agentur h2-events alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur h2-events.

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur h2-events unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

(5) GEMA Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.

(6) Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der Agentur h2-events genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. 

 

§ 7

Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare beinhalten jeweils die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.

(2) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur h2-events das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(3) Die Agentur h2-events ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

Darüber hinaus ist die Agentur h2-events berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

  • 40% des vereinbarten Honorars bei Vertragsabschluss
  • 40% des vereinbarten Honorars bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
  • Rest des Honorars bei Erhalt einer vollständigen Abrechnung von der Agentur h2-events

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

Kostenvoranschläge der Agentur h2-events sind unverbindlich.

 

§ 8

Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält die Agentur h2-events nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur h2-events, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur h2-events. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Agentur h2-events (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur h2-events. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur h2-events nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur h2-events durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur h2-events und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur h2-events, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur h2-events erforderlich. Dafür steht der Agentur h2-events und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur h2-events. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur h2-events. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur h2-events ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die der Agentur h2-events überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. 

 

§ 9

Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur h2-events jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare, insbesondere schon erbrachte Vorleistungen nach folgender Staffelung:

- bis zu 8 Monaten vor dem Event  =      25 % des vereinbarten Honorars,

- bis zu 5 Monaten vor dem Event  =      50 % des vereinbarten Honorars,

- ab 4 Monate vor dem Event        =      100 % des vereinbarten Honorars.

 

§ 10

Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Agentur h2-events verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. 

 

§ 11

Haftung

(1) Die Agentur h2-events haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Agentur h2-events nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Soweit der Agentur h2-events im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur h2-events derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur h2-events keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche gegen Dritte auf eigene Kosten durchzusetzen. 

 

§ 12

Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur h2-events auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur h2-events selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur h2-events an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur h2-events ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages. 

 

§ 13

Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur h2-events und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Böblingen soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

 

(Stand: 2017 Datum 01.05.)