Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
h2-events – Eventagentur
Inhaberin: Kathalin Hoffmann
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen h2-events – Eventagentur und ihren Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Planung, Organisation und Durchführung von Events aller Art.
§ 3 Angebote, Vertragsabschluss und Honorar
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande.
Die Vergütung erfolgt als:
- Festhonorar
- Stunden- / Tagessatz
- Prozentuales Honorar (10–20 % des Eventbudgets)
Zusatzleistungen (Eventbetreuung, Reisen, externe Dienstleister etc.) werden gesondert berechnet.
§ 4 Leistungsumfang
Die Agentur schuldet eine Dienstleistung, nicht den Erfolg.
§ 5 Fremdleistungen
Die Agentur ist berechtigt, Dritte einzusetzen. Diese haften selbst für ihre Leistungen.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und das Verhalten der Gäste.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch Gäste verursacht werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
- 40 % bis 30 Tage vor Event
- 10 % spätestens 7 Tage vor Event
Alle Zusatzkosten sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen auszusetzen.
§ 8 Budget und Kostenkontrolle
Ein vereinbartes Budget stellt eine Planungsgrundlage dar.
Überschreitungen durch Kundenwünsche oder externe Preisänderungen sind vom Kunden freizugeben und zu tragen.
Ein Mindestbudget kann vereinbart werden.
§ 9 Stornierung
Staffelung im Falle einer Stornierung:
- Bis 6 Monate: 25 %
- Bis 3 Monate: 50 %
- Bis 1 Monat: 75 %
- Danach: 100 %
Bereits beauftragte Fremdleistungen sind vom Kunden vollständig zu vergüten.
Generell gilt bei Beauftragungen von Drittanbietern, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. In diesem Fall kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter unter Einbeziehung dessen Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande.
Die Eventagentur h2-events tritt hierbei ausschließlich als Vermittler bzw. koordinierender Servicedienstleister auf und wird nicht Vertragspartner der jeweiligen Fremdleistungen.
§ 10 Eventtag und Zeitüberschreitungen
Vereinbarte Betreuungszeiten sind verbindlich.
Zeitüberschreitungen werden nach Stunden-/Tagessatz zusätzlich berechnet.
§ 11 Änderungen durch den Kunden
Kurzfristige Änderungen (z. B. Teilnehmerzahl, Leistungen, Ablauf) können zu Mehrkosten führen. Diese werden nach Aufwand berechnet.
§ 12 Wetter- und Outdoor-Regelung
Bei Outdoor-Events liegt das Wetterrisiko beim Kunden. Die Agentur unterstützt bei Alternativlösungen, übernimmt jedoch keine Haftung für wetterbedingte Änderungen oder Ausfälle.
§ 13 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Naturereignisse) kann der Vertrag angepasst oder verschoben werden.
§ 14 Urheberrechte
Alle Konzepte bleiben Eigentum der Agentur und dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet werden.
§ 15 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Agentur ebenfalls unbeschränkt.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung der Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist in jedem Fall auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Agenturhonorars beschränkt. Eine Haftung bezogen auf das Gesamtvolumen bzw. Budget der Veranstaltung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Für Leistungen von Drittanbietern (z. B. Caterer, Künstler, Technikdienstleister) übernimmt die Agentur keine Haftung. Diese haften ausschließlich selbst im Rahmen ihrer jeweiligen Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(7) Soweit der Agentur Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, werden diese an den Kunden abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Ansprüche auf eigene Kosten geltend zu machen.
(8) Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen.
§ 16 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Böblingen.